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   BGH, 12.05.1976 - KZR 14/75   

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BGH, 12.05.1976 - KZR 14/75 (https://dejure.org/1976,662)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1976 - KZR 14/75 (https://dejure.org/1976,662)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1976 - KZR 14/75 (https://dejure.org/1976,662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Wiederaufnahme der Geschäftsbeziehungen nach zulässigem Abbruch derselben durch ein dem wettbewerbsrechtlichen Diskriminierungsverbot unterliegendes Unternehmen - Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses in Form eines Liefervertrages zwischen einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 2302
  • MDR 1976, 909
  • GRUR 1976, 600
  • DB 1976, 1472
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61

    Gummistrümpfe

    Auszug aus BGH, 12.05.1976 - KZR 14/75
    Das Berufungsgericht hat zu Recht die Zulässigkeit des Rechtswegs vor den ordentlichen Zivilgerichten als gegeben erachtet (vgl. BGHZ 36, 91) und die für eine Feststellungsklage erforderlichen besonderen Prozeßvoraussetzungen des § 256 ZPO bejaht.

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auch auf Sozialversicherungsträger anzuwenden (vgl. insbesondere BGHZ 36, 91, 101, 102).

  • BGH, 20.11.1975 - KZR 1/75

    Verbot der unbilligen Behinderung oder der unterschiedlichen Behandlung von

    Auszug aus BGH, 12.05.1976 - KZR 14/75
    Es genügt hierbei, darauf zu verweisen, daß der Anteil der Beklagten an dem Kassenumsatz des Klägers etwa ein Drittel ausmacht und der Anteil der übrigen mit der Beklagten in der Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen zusammengeschlossenen Kassen, die sich dem Vorgehen der Beklagten angeschlossen haben, etwa ein Fünftel erreicht (vgl. die unbestrittene Aufstellung des Klägers GA 110 ff), der Umsatz des Klägers mit Privatkunden sehr gering ist (etwa 5 %) und nach dem weiteren Vorbringen der Parteien davon ausgegangen werden kann, daß dies im wesentlichen auch den Verhältnissen auf dem Markt für Sehhilfen in dem hier in Betracht kommenden örtlichen Bereich H. und Umgebung entspricht (vgl. hierzu auch SenUrt. v. 20.12.75 - KZR 1/75, WuW/E 1391).
  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

    Auszug aus BGH, 12.05.1976 - KZR 14/75
    Das Berufungsgericht hat die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien zutreffend als Dauerschuldverhältnis im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gewertet, das bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden kann (vgl. BGHZ 41, 104, 108 m.w.N.); die Rechtsbeziehungen sind auf eine ständige Leistungsbereitschaft und auf ein fortgesetztes beiderseitiges Vertrauen angelegt.
  • BGH, 03.03.1969 - KVR 6/68

    Diskriminierung durch Nichtzulassung zu einer Fachmesse

    Auszug aus BGH, 12.05.1976 - KZR 14/75
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt es für die in diesem Zusammenhang entscheidenden Tatbestandsmerkmale "unbillige Behinderung" und "sachlich nicht gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung" auf eine Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes an (BGH NJW 1974, 2236 [BGH 19.09.1974 - KZR 14/73] ; BGHZ 52, 65, 71; 38, 90, 102).
  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

    Auszug aus BGH, 12.05.1976 - KZR 14/75
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt es für die in diesem Zusammenhang entscheidenden Tatbestandsmerkmale "unbillige Behinderung" und "sachlich nicht gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung" auf eine Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes an (BGH NJW 1974, 2236 [BGH 19.09.1974 - KZR 14/73] ; BGHZ 52, 65, 71; 38, 90, 102).
  • BGH, 19.09.1974 - KZR 14/73

    Abschluss eines Wartungsvertrages - Verstoß gegen Wettbewerbsbeschränkungen -

    Auszug aus BGH, 12.05.1976 - KZR 14/75
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt es für die in diesem Zusammenhang entscheidenden Tatbestandsmerkmale "unbillige Behinderung" und "sachlich nicht gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung" auf eine Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes an (BGH NJW 1974, 2236 [BGH 19.09.1974 - KZR 14/73] ; BGHZ 52, 65, 71; 38, 90, 102).
  • BGH, 21.02.1995 - KZR 33/93

    "Kfz-Vertragshändler"; Bemessung der Frist für die Kündigung von

    Die Anwendbarkeit des § 26 Abs. 2 GWB kann freilich unter besonderen Voraussetzungen dazu führen, daß der Normadressat sogar einem Kontrahierungszwang, z.B. einer Belieferungspflicht oder einer Bezugspflicht, unterliegt (vgl. etwa BGH, Urt. v. 12.5.1976 - KZR 14/75, WuW/E BGH 1423 = GRUR 1976, 600 m. Anm. Kroitzsch - Sehhilfen; Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E BGH 2535 - Lüsterbehangsteine; Beschl. v. 21.2.1995 - KVR 10/94, zur Veröffentlichung vorgesehen - Importarzneimittel).
  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Die Rechtsverhältnisse zwischen den Allgemeinen Ortskrankenkassen und den freiberuflichen Augenoptikern machen davon keine Ausnahme (BGH GRUR 1976, 600, 601 = WuW/E 1423 - Augenoptiker).

    Insoweit stehen sich Augenoptiker und Krankenkasse als Anbieter auf dem Boden der Gleichordnung gegenüber, ohne daß - wie erwähnt -öffentlich-rechtliche Beziehungen zwischen ihnen bestünden (BGHZ 36, 91, 93, 94, 101 - Gummistrümpfe; BGH GRUR 1976, 600 = WuW/E 1423 - Augenoptiker).

  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Die Beklagte ist in der hier in Rede stehenden Tätigkeit Unternehmen im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB (BGHZ 36, 91, 103 - Gummistrümpfe; BGH, Urt. v. 12.05.1976 KZR 14/75, NJW 1976, 2302 - WuW/E 1423 - Sehhilfen).
  • BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85

    Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite

    Ein Kontrahierungszwang kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für die gesetzlichen Krankenkassen als Nachfrager von Heil- und Hilfsmitteln in Betracht; dabei handelt es sich jedoch um Rahmenverträge, in denen der jeweilige Lieferant lediglich zur Belieferung der Versicherten zugelassen wird, ohne daß sich die Krankenkasse zu einer Abnahme verpflichten müßte (vgl. BGHZ 36, 91, 99 ff. - Gummistrümpfe; BGH, Urt. v. 12. Mai 1976 - KZR 14/75, GRUR 1976, 600, 601 - Augenoptiker; vgl. auch Gemeinsamer Senat BGHZ 97, 312 [BGH 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85] ); dabei werden die Interessen der Krankenkassen in diesen Fällen von dem Recht der Versicherten überlagert, sich grundsätzlich den Lieferanten des jeweiligen Heil- oder Hilfsmittels frei auswählen zu können.
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Kart 1/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Vorenthaltung von Infrastruktureinrichtungen durch

    Gerade für den Behinderungsmissbrauch ist aber seit langem anerkannt, dass ein sachlich rechtfertigender Grund auch aus dem Bereich des anderen Unternehmens im Sinne des § 20 GWB stammen kann (vgl. BGH, Urteil v. 12.5.1976 - KZR 14/75 = NJW 1976, 2302 - Sehhilfen ; Möschel , a.a.O., § 20 Rdnr. 173 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 116/80

    Versorgung der Versicherten durch freiberufliche Augenoptiker - Anspruch auf

    Die Rechtsverhältnisse zwischen den A. O. und den freiberuflichen Augenoptikern machen davon keine Ausnahme (BGH GRUR 1976, 600, 601 = WuW/E 1423 - Augenoptiker).

    Insoweit stehen sich Augenoptiker und Krankenkasse als Anbieter auf dem Boden der Gleichordnung gegenüber, ohne daß - wie erwähnt - öffentlich-rechtliche Beziehungen zwischen ihnen bestünden (BGHZ 36, 91, 93, 94, 101 - Gummistrümpfe; BGH GRUR 1976, 600 = WuW/E 1423 - Augenoptiker).

  • BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78

    Generelle Unterwerfung des Markenwarenvertriebs unter das Diskriminierungsverbot

    Das Berufungsgericht ist insoweit mit Recht davon ausgegangen, daß auch das Verhalten der Klägerin, nachdem die Liefersperre ausgesprochen war, in die Beurteilung einzubeziehen ist; denn die Klägerin erstrebt eine künftige Belieferung, und so, wie eine zunächst berechtigte Lieferverweigerung aufgrund einer Änderung der Verhältnisse ungerechtfertigt werden kann (vgl. BGH NJW 1976, 2302, 2303 - Sehhilfen), können auch nach der Liefersperre eingetretene Umstände zu ihrer Rechtfertigung beitragen.
  • BGH, 08.05.1990 - KZR 21/89

    "Physikalische therapeutische Behandlung"; Zulässigkeit unterschiedlicher

    Dabei kommt der Beklagten als Nachfragerin eine marktstarke Stellung zu; nach den Feststellungen des Berufungsgerichts hat sie mit den anderen im Verband der Angestellten-Krankenkassen zusammengeschlossenen Ersatzkassen in den in Frage stehenden Jahren einen Anteil von 48 % (1986) und 42 % (1987) der physikalischen therapeutischen Leistungen der Kläger in Anspruch genommen (vgl. BGH, Urt. v. 12.5.1976 KZR 14/75, GRUR 1976, 600, 601 = NJW 1976, 2302, 2303 Augenoptiker/Sehhilfen).
  • BGH, 08.05.1979 - KZR 13/78

    Klage auf Wiederbelieferung mit Ware gegen den Produzenten - Verweigerung der

    Weiter kommt es dabei auf die Struktur und den Zuschnitt ihres Unternehmens und zwar im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung und nicht, wie offenbar das Berufungsgericht gemeint hat, zur Zeit der Lieferungsverweigerung an, da der Klageanspruch eine künftige Belieferung erstrebt und die Beklagte selbst bei zunächst berechtigter Lieferungsverweigerung aufgrund einer Veränderung der Verhältnisse in Zukunft zu einer Wiederaufnahme der Belieferung verpflichtet sein kann (vgl. BGH NJW 1976, 2302, 2303 - Sehhilfen).
  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 3/86

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen nichtärztlichen Leistungserbringern und

    Für Streitigkeiten aufgrund solcher Verträge oder für Ansprüche, die auf Abschluß solcher Verträge gerichtet sind, sind daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die ordentlichen Gerichte zuständig (vgl. BGHZ 36, 91, 93 f - Gummistrümpfe; BGH, Urt. v. 25. Juni 1964 - KZR 11/62, WuW/E 675 - Uhrenoptiker; Urt. v. 12. Mai 1976 - KZR 14/75, GRUR 1976, 600, 601 - Augenoptiker; vgl. ferner das im Vorlagebeschluß angeführte Urteil des Kartellsenats vom 1. Juni 1977, dem eine bindende Verweisung vom Landessozialgericht zugrundelag, siehe BGH NJW 1977, 2121 = GRUR 1977, 744, insoweit nicht in BGHZ 69, 59).
  • OLG München, 17.12.1987 - U (K) 5135/86
  • BGH, 26.05.1987 - KZR 9/86

    Zuteilung von Krankentransportaufträgen - Durchführung eines Rettungsdienstes -

  • BSG, 19.03.1986 - 8 RK 13/85
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2022 - U (Kart) 15/20

    Anspruch des Betreibers eines Fernabsatzhandels mit Elektronikartikeln gegen

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 5/86

    Vergütung medizinischer Badeleistungen; Zuständigkeitsvoraussetzungen zu einem

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.1982 - L 5 K 43/82
  • LG Berlin, 26.01.1999 - 102 O 3/99

    Erbringen von Leistungen der häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe;

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